Der Stadtelternbeirat der Stadt Aschersleben gründet sich auf dem § 6 Abs. 6 des KiBeG. Durch den Verfahrensweise bei der Erhöhung der Beiträge durch die Stadt Aschersleben hat deutlich gezeigt, dass die Elternschaft in Aschersleben kein geeignetes Gremium hat, um die Interssen der Kinder zuvertreten. Aus diesem Grund habe ich während der Stadtratsitzung vom 21.12.1999 (der ich als Gast beiwohnte) mit der Leiterin des Amt 5 (Amt für Bildung, Personenstands- und Meldewesen der Stadt Aschersleben) der Stadverwaltung der Stadt Aschersleben Frau Selisko über dieses Thema diskutiert. Auch Sie war der Auffassung, dass es für die Stadt Aschersleben von Vorteil wäre, wenn es einen Stadtelternbeirat gäbe.
Aus diesem Grund vereinbarten wir einen Termin für weitere Absprachen. Diese Besprechung fand m 5.1.2000 um 10.00 Uhr im Dienstzimmer von Frau Selisko statt. wir einigten uns aus vollgende Vorgehensweise:Die Einrichtungen wurden durch ein Rundschreiben vom 26.1.2000 und die Leiterinnen bei einer Sitzung von Frau Selisko über die Wahl informiert. Durch das Amt 5 wurde ien Aushang an alle Einrichtungen vesendet, in dem die Vorgehensweise der Wahl vorgeschlagen wurde.
Am 17.2.2000 wurde ebenfalls durch einen Aushang in allen Einrichtungen das Wahlergebnis bekanntgegeben. Es wurden in 17 Einrichtungen (KiTAs, Kindergärten, Kinderkrippen und Horten) Vertreter gewählt. Nur in den Kindergärten "Staßfurter Höhe" und "Schillerstraße" wurde niemand gewählt.
Die erste Sitzung des Stadtelternbeirates fand am 22.3.2000 um 19.00 Uhr im Kindergarten "Walter-Dammköhler-Staße statt.