Kinderbetreuungsgesetz

Erhöhung ist bedenklich

Zu "Gesetz treibt Gebühr hoch", MZ vom 15.01.2000

Durch die Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes wäre eine Beitragserhöhung bis zum Jahr 2002 nicht zwingend notwendig. Die gekürzten Pauschalen vom Land bedeuten für die Stadt Aschersleben folgende Mindereinnahmen: 2000 etwa 820 000 Mark, 2001 etwa 280 000 Mark und 2002 etwa 200 000 Mark. Bis 2002 gehen die Zuschüsse insgesamt um etwa 1 300 000 Mark zurück. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn die Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes sieht auch eine Änderung des Personalschlüssels vor. Diese Personaleinsparungen, so katastrophal sie für die Betreuung der Kinder auch sind, spart der Stadt Aschersleben nach MZ-Angaben (Bericht über die Sitzung des Finanzausschusses vom 21. Dezember) etwa 2 000 000 Mark.

Das heißt also im Klartext, dass die Stadt selbst im Jahr 2002 immer noch 700 000 Mark weniger für die Kindertagesstätten ausgibt als 1999. Aus diesem Grund finde ich es moralisch absolut bedenklich, wenn von den Trägern der Kindertagesstätten die Änderungen des Kinderbetreuungsgesetzes vorgeschoben werden, um Finanzlücken zu schließen.

Jens Hüttich, Aschersleben

Download des Artikels als 150 dpi-Scan (19,2 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

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