Grundsatzurteil
Volksinitiative kann kein Gesetz einbringen
Verfassungsgericht gibt Landtag Recht
Dessau/MZ/ual. Gesetze können nur von Landesregierung, Parlamentariern und durch ein Volksbegehren in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht werden. Eine Volksinitiative hat dieses Recht nicht. Das hat das Landesverfassungsgericht in Dessau gestern entschieden.
Die Richter wiesen eine Beschwerde der Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Kinder" gegen die Behandlung der Initiative durch das Parlament und den Landtagspräsidenten zurück. Da ihre Unterschriftensammlung einen Gesetzentwurf zum Gegenstand gehabt habe, hätte der Landtag auch darüber abstimmen müssen, argumentierte die Initiative. Die Verfassungsrichter bestätigten aber die Meinung des Landtags. Landtagspräsident Wolfgang Schaefer (SPD) sagte, er sei froh, dass die Rechtsfrage jetzt eindeutig und abschließend auch für zukünftige Fälle geklärt sei.
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