Landesverfassungsgericht

Demokratie im Praxis-Test

Von UTE ALBERSMANN

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Sachsen-Anhalts Verfassung kennt eine Reihe von Elementen, mit denen die Bürger auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können. Doch ist die Frage nicht beantwortet. Sind die Rechte groß genug und die Hürden, sie in Anspruch zu nehmen, niedrig genug?

Gestern hat das Landesverfassungsgericht klar gestellt, dass Volksinitiativen keine Gesetze einbringen können. Den Parlamentariern kann von den Bürgern ein Thema aufgezwungen werden, wie sie es behandeln, steht ihnen frei. Damit hat der Landtag wie im Fall der Kibeg-Initiative das Recht, über den Protest von fast 300 000 Bürgern gegen ein Gesetz quasi hinwegzugehen. Formt die Rechtsprechung damit das aus, was der Gesetzgeber gewollt hat? Oder zeigt sich, dass eine Volksinitiative ein Schwert ist, das nur zur Spiegelfechterei taugt? Die Richter sind die falschen Adressaten für diese Frage. Ihre Aufgabe ist es, geltendes Recht zu prüfen. Magdeburg muss antworten nicht Dessau.

Die Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Kinder" bemüht derweil das zweite - stärkere - Instrument: das Volksbegehren. Die nächsten Monate werden zeigen, wie viele Bürger hinter ihren Forderungen stehen - aber auch, ob das Verfahren handhabbar ist. Die plebiszitären Elemente sind im Praxis-Text. Danach muss der Landtag überprüfen: Wie hoch sollen Hürden sein?

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Download des Artikels als 150 dpi-Scan (21,3 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

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