Kinderbetreuung
Personal nicht verringern
Zu Was ist gut für die Jüngsten?", MZ vom 27. Juli:
"Die Meinungen sind geteilt." Mit dieser bedeutsamen Feststellung beginnt der Autor seinen Artikel. Aber er geht noch weiter, als Vertreter der einen Meinung benennt er Katrin Esche und ihre Mitstreiter der "Volksinitiative für die Zukunft unserer Kinder".
Jene, die eine andere Meinung vertreten, nennt der Verfasser schlicht: "andere". Wollen, dürfen sie nicht benannt werden? Die namenlosen anderen sind die Politiker des Landes Sachsen-Anhalt, die gegen den Willen von Eltern und Erziehern das bis dahin gültige Kinderbetreuungsgesetz am 18. 2. 1999 geändert haben.
Das hat bereits zur massiven Verschlechterung der Bedingungen in Kindertagesstätten geführt. "Was ist gut für die Jüngsten?" Diese Gesetzesänderung war es nicht. Von da an musste die Aufmerksamkeit, Liebe und Zuwendung einer Erzieherin im Kindergartennicht wie bisher auf neun, sondern auf zwölf Kinder verteilt werden.
Mit dem Volksbegehren soll verhindert werden, dass sich Betreuungsstandards weiter verschlechtern. Das hieße: Noch weniger Betreuungspersonen für noch mehr Kinder. Schlechtere Arbeitsbedingungen für Erzieher und Leiter in den Kindertageseinrichtungen des Landes.
Ein Letztes noch: Der Gesetzentwurf der Volksinitiative sieht nicht vor, mehr Geld für Kinderbetreuung aus dem Landeshaushalt auszugeben, sondern lediglich weitere Einsparungen zu verhindern. Genau das will die Landesregierung mit dem bestehenden Gesetz: Immer weniger Geld für unsere Jüngsten ausgeben.
Es ist mies bestellt um die Kinderfreundlichkeit in diesem Land. Es muss nicht noch mieser werden. Deshalb befürworte ich den Gesetzentwurf der "Volksinitiative für die Zukunft unserer Kinder".
Michael Kriegel, Halle
Download des Artikels als 150 dpi-Scan (26,6 kByte) aus der (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)
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