Beitrage auf Konto
Neue Verfahrensweise
Aschersleben/MZ/ad. Seit gestern gilt für Eltern im Landkreis, die ihren Nachwuchs in einer Kindertagesstätte untergebracht haben, eine Neuregelung. Denjenigen, denen eine anteilige Übernahme der Betreuungskosten bewilligt wurde, wird der zu erlassende Beitrag am 1. August überwiesen. Das gilt für alle, die ihre Bankverbindung rechtzeitig mitgeteilt haben, so Jugendamtsleiterin Marlis Pauling. Damit müssen die Eltern nun den Gesamtbetrag an den Träger der Kindereinrichtung zahlen und nicht wie bisher nur ihren ermäßigten Anteil. Mit der Neuregelung setzte der Landkreis eine Anweisung im Kindertagesstätten-Betreuungsgesetz des Landes um. Bereits im April waren die Eltern der Jungen und Mädchen und die Träger der Kindereinrichtung von der geänderten Zahlungsweise informiert worden.
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