Kinderbetreuungsgesetz

Höhere Beiträge nicht zulassen

Stadtelternbeirat hat sich gegründet und willl Ansprechpartner sein

Aschersleben/MZ/mp. Als im Dezember 1999 die Erhöhung des Elternbeitrages für Kinderkrippe und Kindergarten fällig wurde, beschloss Jens Hüttich, etwas dagegen zu tun. Ihm kam die Idee, einen Stadtelternbeirat zu gründen, der im März seine Arbeit aufnahm.

"An jeder Stadtratssitzung, die unsere Kindereinrichtungen betraf, habe ich teilgenommen", so Vorsitzender Jens Hüttich. Dabei habe er gemerkt, dass die zuständige Amtsleiterin der Stadt die Meinungen der Eltern vertrat. "Aber wie kann eine Angestellte der Stadt die Eltern vertreten", fragte er.

"Im Kinderbetreuungsgesetz steht, dass Städte mit mehreren Kindereinrichtungen einen Elternbeirat gründen können", sagte Hüttich weiterhin. Durch die Anderung des Kinderbetreuungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ergaben sich nämlich erhebliche Veränderungen für die Kindereinrichtungen. Da die Zuschüsse des Landes drastisch gekürzt wurden und die Stadt die Zuweisungen verringert habe, wurden erste Maßnahmen spürbar. Die Arbeitszeitenregelung der Erzieherinnen wurde verändert. "Ein Kindergarten -und Krippenplatz muss bezahlbar bleiben. Auch für die Kinder macht sich das häufige Wechseln der Betreuer negativ bemerkbar", fügte Schriftführerin Kirsten Heine hinzu. Für solche Probleme, die die Kinder betreffen, will der Stadtelternbeirat Ansprechpartner sein.

Download des Artikels als 150 dpi-Scan (26,6 kByte) aus der Mitteldeutsche Zeitung (Mit freundlicher Genehmigung der MZ)

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